Lebenslagen
     Scheidung
          3. Scheidungsfolgen

Umgangsrecht

Trennen sich die Eltern beziehungsweise lassen sie sich scheiden, leben und wohnen die Kinder oftmals nur bei einem Elternteil. Das Kind hat aber das Recht, den von ihm getrennt lebenden Elternteil zu sehen. Dies gilt sowohl bei gemeinsamem Sorgerecht als auch bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils.

Auch Großeltern, Geschwister und frühere Ehegatten eines Elternteils haben ein eigenes Umgangsrecht mit dem Kind.

Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil und zu den anderen Umgangsberechtigten beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Das Gericht entscheidet in der Regel im Scheidungsverfahren nicht über das Umgangsrecht. Das Amtsgericht (Familiengericht) kann auf Antrag das Umgangsrecht eines Elternteils und/oder eines Dritten einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.

Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommt aber nur in Betracht, wenn es keine milderen Maßnahmen gibt. Das Amtsgericht (Familiengericht) kann als mildere Maßnahme insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter (z.B. Träger der Jugendhilfe) anwesend ist.

Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben. Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, macht er sich unter Umständen wegen Kindesentziehung strafbar.

Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Ebenso kann der Kindesunterhalt in der Regel nicht für die Zeiten gekürzt werden, in denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält.

Bezüglich des Umgangsrechts kann sich das Kind kostenlos beim Jugendamt beraten lassen. Für eine Rechtsberatung nehmen Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf.